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   BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH   

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BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH (https://dejure.org/2019,21180)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH (https://dejure.org/2019,21180)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - B 13 R 3/17 BH (https://dejure.org/2019,21180)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Dies gilt auch für Entscheidungen, mit denen ein Ablehnungsgesuch - ggf sogar unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts - zurückgewiesen worden ist (§§ 60, 177 SGG ; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 145, 164; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Ein Verfahrensbeteiligter muss daher, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 31.3.2016 - 2 BvR 1576/13 - Juris RdNr 69 ).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Von einer Überraschungsentscheidung kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - Juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Dies gilt auch für Entscheidungen, mit denen ein Ablehnungsgesuch - ggf sogar unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts - zurückgewiesen worden ist (§§ 60, 177 SGG ; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 145, 164; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Ein Befangenheitsgesuch ist nicht geeignet, die gewünschten Ermittlungen zu erzwingen (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4, RdNr 13).
  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Selbst Fehler des Richters vermögen - sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten - keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl BSG Beschluss vom 31.8.2015 - B 9 V 26/15 B - Juris RdNr 15 mwN).
  • BSG, 07.06.2016 - B 13 R 40/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Von einer Überraschungsentscheidung kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - Juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung -

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Daher müssen auch unvertretene Kläger dem Berufungsgericht verdeutlichen, dass und ggf aus welchem Grund sie die Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansehen und deshalb im Berufungsverfahren auf die weitere Sachverhaltsaufklärung hinwirken (vgl BSG Beschluss vom 28.5.2013 - B 5 R 38/13 B - BeckRS 2013, 69985 RdNr 8 mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren; Bindung

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt nur dann, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt hat (stRspr, zB BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
    Dass der Kläger die Entscheidung des LSG in dieser Sache für falsch hält, reicht nicht aus, um den Zugang zur Revisionsinstanz zu eröffnen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10, stRspr).
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 4/16 BH

    Höhe der Altersrente

  • BSG, 08.03.2018 - B 5 R 332/17 B

    Stationäre Heilbehandlung am Toten Meer

  • BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 121/79

    Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt - Versicherungspflichtige Beschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
    Die Bindung des Berufungsgerichts fehlt jedoch dann, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (BSG, Beschluss vom 03.07.2019, Az. B 13 R 3/17 BH Rn. 11).
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Danach vermögen selbst einzelne Fehler des Richters - sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten - keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl BSG vom 31.8.2015 - B 9 V 26/15 B - juris RdNr 15 mwN; BSG vom 3.7.2019 - B 13 R 3/17 BH - juris RdNr 12; s ferner dazu, dass ein Unterbinden von Beteiligtenvorbringen im Erörterungstermin nicht bereits immer die Besorgnis der Befangenheit begründet, BFH vom 10.9.1997 - V B 59/97 - juris RdNr 12) .
  • LSG Sachsen, 27.10.2020 - L 3 AS 673/20
    Die Bindung entfällt ausnahmsweise nur dann, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), das heißt des Anspruches auf den gesetzlichen Richter, grundlegend verkannt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - B 13 R 3/17 BH - juris Rdnr. 11, m. w. N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [13. Aufl., 2020], § 60 Rdnr. 14b, m. w. N.).
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